Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Steady Dogs/Inga Geruhn

§1 Leistungen und Angebote

Die Leistungen sind auf der Homepage zu den angebotenen Kursen ausgeschrieben. Je nach Ausbildungsstand der Teilnehmer wird das Angebot individuell angepasst. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.

Vertragliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind somit nicht gültig.

Steady-Dogs/Inga Geruhn behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen, sowie Druck- und rechtliche Fehler zu beheben. Die Vertragspartner werden über Änderungen informiert.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Durch die verbindliche Anmeldung zum Schnuppertraining und/oder Anfängerkurs und der Annahme der Anmeldung durch Steady Dogs/Inga Geruhn kommt der Vertrag zustande. Wird die Mindestteilnehmerzahl (3) erreicht, findet das Training statt. Bei mehr als 5 Anmeldungen gibt es eine Warteliste. Minderjährige Teilnehmer/innen benötigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen.

§3 Hund und Halter Trainingsvoraussetzungen

Teilnehmen kann jeder Hund, der eine gültige Haftpflichtversicherung hat. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat auf Verlangen die Police der Versicherung vorzulegen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, dass sein/ihr Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und Grundimmunisiert ist, auf Verlangen ist der Impfpass des Hundes vorzulegen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss Steady Dogs/Inga Geruhn über Verhaltensauffälligkeiten, wie übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines/ihres Hundes informieren.

Läufige Hündinnen nehmen am Training teil. Eine Info am Anfang des Trainings durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist ausreichend.

Der Umgang miteinander ist höflich, respektvoll und fair.

§4 Preise und Bezahlung

Es gilt die aktuelle Preisliste auf der Homepage www.steady-dogs.de

Das Schnuppertraining wird am Trainingstag bar bezahlt.

Der Anfängerkurs wird bis eine Woche vor Kursbeginn per Überweisung oder am ersten Kurstag bar bezahlt.

Die Trainingsgruppe (Abo) wird am Monatsanfang per Überweisung bezahlt.

Ein Nichterscheinen oder eine Verspätung zum Termin entbindet nicht von den Kosten und es besteht kein Anspruch auf einen Folgetermin, bzw. eine Verlängerung der Trainingszeit.

Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung und Steady Dogs/Inga Geruhn ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§5 Absage durch die Teilnehmer (Schnuppertraining, Anfängerkurs)

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Für diesen Rücktritt werden Stornokosten fällig:

  • sechs bis vier Wochen vor dem Termin: 25% des Preises der Veranstaltung
  • bis zwei Wochen vor dem Termin: 50% des Preises der Veranstaltung
  • ab zwei Wochen vor dem Termin, sowie bei Abbruch der Veranstaltung wird der gesamte Preis fällig

§5.1 Vertragslaufzeit und Kündigung Trainingsgruppe

Der Vertrag der Trainingsgruppe hat eine dreimonatige Laufzeit und wird dann, immer um 1 Monat verlängert. Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. Eingang der Kündigung bei Steady Dogs/Inga Geruhn, zum letzten Werktag im Monat, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist.

§6 Absage durch Steady Dogs/Inga Geruhn

wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Bei Ausfall des Trainers, Kursleiters, Referenten z.B.: durch Krankheit, oder bei unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung des Trainings unmöglich machen, z.B.: Sturmwarnung, Blitzeis, zu heiße Temperaturen und ähnliches wird es zeitnah einen Ersatztermin geben.

§7 Haftung

Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin sichert und achtet auf seinen/ihren Hund und ist für diesen verantwortlich. Er/sie haftet für die von seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde, die nicht Eigentum des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind. Die Teilnahme oder der Besuch des Trainings erfolgt auf eigenes Risiko.

Schadensersatzansprüche an Steady Dogs/Inga Geruhn durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin sind ausgeschlossen, außer der Schaden entstand durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Steady Dogs/Inga Geruhn.

§8 Sorgfaltspflicht

Steady Dogs/Inga Geruhn behält sich das Recht vor, das Training zum Wohle des Hundes und des Teilnehmers/der Teilnehmerin umzustellen, anzupassen und/oder abzubrechen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist für die ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung und dem Umgang mit seinem/ihrem Hund selbst verantwortlich. Auch über die Teilnahme an den Veranstaltungen hinaus.

Stand Januar 2020